FAQ – Häufig gestellte Fragen

 
 
FAQ

Was sind Sie:

Interessierte Themen:

Medifilm hat keinen Einfluss auf die Einstufung bezüglich BESA 8.2 oder RAI/RUG P1T. Der Service von Medifilm betrifft die Medikamentenbewirtschaftung, die im Auftrag einer Apotheke oder eines Heimes zentralisiert für die Anwender umgesetzt wird.

Ja, die Betäubungsmittelübersicht kann im Portal der Medifilm AG heruntergeladen werden. Für die im Medifilm® bestellten Betäubungsmittel sind keine zusätzlichen Kontrolldokumente notwendig.

Nein. Die Medifilm AG übernimmt lediglich das Portionieren der Medikamente. Nur die Routinearbeit wird von Maschinen ausgeführt.

Aus rechtlichen Gründen darf die Medifilm AG nur Medikamente die in der Schweiz registriert sind verpacken.

Sämtliche Chargeninformationen werden von Medifilm erfasst. Sollte es zu Rückrufen kommen, erfolgen entsprechende Informationen an Ihre Apotheke per E-Mail und/oder Telefon. Somit können Sie als Apotheke die betroffenen Kunden umgehend informieren.

Ihr Medifilm® besteht aus einem «Filmstreifen» mit mehreren beschrifteten Beuteln. Jeder Beutel ist mit dem Einnahmezeitpunkt und den Angaben (Informationen) zum Inhalt beschriftet, sodass Sie keine Einnahme mehr verpassen oder Medikamente verwechseln. Ihr Medifilm® enthält also genau diejenigen Medikamente, die Sie regelmässig einnehmen müssen.

Gehen Sie zum letzten Beutel der Medifilm®-Rolle und entnehmen die Tablette. Danach informieren Sie Ihre Apotheke, sodass die nächste Bestellung angepasst werden kann.

Dies ist abhängig von der Darreichungsform. Medikamente in flüssiger Form, Pflaster, Suppositorien oder Brausetabletten können wir nicht verblistern. Diese werden wie gewohnt über Ihren Grossisten bestellt. Für jedes nicht-verblisterte Medikament kann ein leerer und entsprechend beschrifteter Informationsbeutel in den Medifilm® eingesetzt werden, um an die Einnahme zu erinnern. So wird sichergestellt, dass die Anwender durch ihren Medifilm® über jede Einnahme entsprechender Medikamente zum richtigen Zeitpunkt informiert sind.

Die Daten gehören der Apotheke, welche die Daten verschlüsselt (analog zum Online-Banking) erfasst hat. Wenn es der Patient wünscht, kann er in seiner Apotheke jederzeit einen Auszug seiner Daten verlangen.

Die Übertragung der Daten von einer Apotheke an eine andere ist nicht möglich. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist nicht möglich.

Wenn Sie über eine ärztliche Verordnung für ein Wochendosiersystem verfügen und mindestens drei unterschiedliche Medikamente wöchentlich einnehmen müssen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihren Medifilm®.

Bei Einzelpatienten in der Apotheke kann bei einer ärztlichen Verordnung (Wochendosiersystem) und bei mindestens drei unterschiedlichen Medikamenten pro Woche, die Compliance-Pauschale (Medifilm®) von CHF 21.60 an die Krankenkasse verrechnet werden. Die Leistung kann maximal ein Mal pro Woche verrechnet werden.

Wird der Medifilm® in Alters- und Pflegeheimen oder Spitäler eingesetzt, kann die Leistung nicht verrechnet werden, da die Abgabe der Medikamente durch einen Leistungserbringer erfolgt.

Der betroffene Film kann der Apotheke zur Entsorgung retourniert werden.

Medifilme®, die Betäubungsmittel enthalten, übergibt die Apotheke als Ganzes dem Kantonsapotheker (Sitzkanton der Apotheke). Die Tabletten sollen nicht aus dem Medifilm® entfernt werden, da sonst die Identität der Tabletten verloren geht.

Auf dem Lieferschein muss die Bezeichnung und die Anzahl der verpackten Betäubungsmittel vermerkt werden.

Diese Retouren sollen wie andere Kundenretouren behandelt werden, die nicht in der Betäubungsmittelkontrolle der Apotheke enthalten waren.

Hinter dem Service von Medifilm stehen die Apotheken in der Schweiz. Sie können sich jederzeit mit der Apotheke Ihres Vertrauens in Verbindung setzen oder sich direkt an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne, eine passende Apotheke in Ihrer Region zu finden.

Sie melden sich bei Ihrer Apotheke und bringen das neue Rezept mit. Die Apotheke sorgt dafür, dass Sie schnellstmöglich Ihren angepassten Medifilm® erhalten.
Alle Systeme erfüllen die Anforderungen gemäss schweizerischem Datenschutzgesetz durch zertifizierte Verschlüsselungen, individuelle Login-Daten und entsprechende Server- und Backup-Systeme.
Für jeden Einnahmezeitpunkt erhalten Sie als Anwenderin oder Anwender einen einzelnen, beschrifteten Beutel, der sich vom Medifilm® abtrennen lässt. Durch den Einsatz neuster Technologien sichern wir die Qualität und sorgen für den optimalen Nutzen.

Eine Kontrolle der Verfalldaten ist nicht notwendig, da auf jedem Beutel aufgedruckt ist, zu welchem Zeitpunkt dessen Inhalt eingenommen werden soll.

Kontaktieren Sie uns unter vrkfmdflmch oder 058 851 40 00. Unsere Berater stellen Ihnen gerne unseren einfachen Bestellservice vor.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern – zusammen mit Ihrer Apotheke sorgen wir für die fortlaufende und termingerechte Bereitstellung. Ihre Apotheke hält Ihren nächsten Medifilm® für Sie bereit.

Gemeinsam mit Ihrer Apotheke definieren Sie den Umfang und den Lieferrythmus. Sie müssen sich um nichts kümmern und erhalten ihre massgeschneiderte Lösung.

Medifilme sind vor Licht geschützt bei Raumtemperatur (15–25°C) zu lagern. Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.

Die Abfallmenge an Plastik für einen Medifilm® von 14 Tagen mit drei Einnahmezeitpunkten entspricht einer Halbliterflasche PET. (z.Bsp. Rivella)

Entsorgung der leeren Medifilmbeutel:
Medifilme bestehen aus einem Verbundmaterial: Mehrheitlich Cellulose (Papierbestandteil) und ein Anteil Polyethylen (Kunststoff).
Das Material ist nicht zum Recycling zugelassen.

Die leeren Beutel sollen mit dem Hauskehricht entsorgt werden.

Voraussetzungen im Heim:
Die Zwischenlagerung der Kehrichtsäcke soll in Kehrichtcontainern oder Pressmulden erfolgen.
Diese Behälter dürfen für Dritte nicht zugänglich sein.

Begründung:
In der Schweiz wird der Hauskehricht vollständig verbrannt. Daher ist der Datenschutz der fragmentierten Informationen auf den Beuteln gewährleistet.

Sonderfall:
Heimen in Grenzregionen wird empfohlen, die Verbrennung des Hauskehrichts von zuständiger Gemeinde bestätigen zu lassen.

Sämtliche Einnahme- und Fachinformationen aller zugelassenen Medikamente in der Schweiz finden Sie unter https://compendium.ch